Bei der Neugründung einer Gesellschaft haften die Gründer und handelnden Geschäftsführer während der Gründungsphase bis zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister persönlich und solidarisch untereinander mit ihrem gesamten Vermögen für die Verpflichtungen im Namen der Gesellschaft (Rechtszustand vor der Eintragung §11 GmbHG).
Sollte es aus irgendwelchen unvorhergesehenen Gründen erheblich verzögert oder gar nicht zur Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister kommen, kann es zu nicht unerheblichen Haftungsrisiken führen. Die Haftungsbeschränkung tritt erst ein, wenn die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgt ist. Eine Vorratsgesellschaft ist dagegen bereits im Handelsregister eingetragen und die Haftungsbeschränkung dadurch bei Übernahme der Vorratsgesellschaft sofort gegeben.
Die bei einer Neugründung oft wochen- bis monatelange Wartezeit auf die Eintragung ins Handelsregister entfällt und Sie haben den Vorteil der Zeitersparnis, da eine Vorratsgesellschaft bereits eingetragen ist. Die Übernahme einer Vorratsgesellschaft ist ab 24 Stunden möglich und der Kauf- und Abtretungsvertrag sowie der Geschäftsführerwechsel sind sofort wirksam, so dass Sie unmittelbar nach dem Erwerb sofort handlungsfähig sind.
Der Erwerb einer Vorratsgesellschaft kann bei einem Notar Ihrer Wahl in ganz Deutschland stattfinden. Der notarielle Kauftermin kann wie folgt erfolgen:
- | Fernbeurkundung: Die Beurkundung erfolgt per Vollmacht. Dabei werden alle beglaubigten Vollmachten und Gesellschaftsunterlagen unentgeltlich verschickt. |
- | Unsere Anreise: Auf Wunsch ist unsere Anreise zum gewünschten Notar möglich. Ist zur Unterstützung bei der Kaufabwicklung unsere persönliche Anreise zum Kauftermin gewünscht, beträgt der Kaufpreis zusätzlich 1 EUR pro 1 km einfache Entfernung (Hinreise von unserem Standort in Hamburg aus gemessen). Ist die Entfernung geringer als 50 km, ist unsere Anreise zum Notartermin kostenlos. Beim Erwerb von mehreren Gesellschaften zu einem Termin fallen nur einmalige Reisekosten an. |
- | Ihre Anreise: Der Beurkundungstermin findet bei einem Notar bei uns vor Ort in Hamburg oder Umgebung statt. |
Durch unseren bewährten Service ermöglichen wir Ihnen einen optimalen Start. Bei einer Vorratsgesellschaft sind alle Gründungsformalitäten bereits erledigt. Die Gründungskosten (Kosten der erstmaligen Vorgründung wie Notarkosten und Handelsregisterkosten) sind bereits bezahlt und im Kaufpreis enthalten. Die Vorratsgesellschaft ist frei von Verpflichtungen und noch nicht gewerblich tätig gewesen. Es bestehen keinerlei Verbindlichkeiten, die Gesellschaft ist lastenfrei.
Ebenfalls im Kaufpreis enthalten ist unser qualitäts- und kundenorientierter Service. Sie erhalten vollständige Gesellschaftsunterlagen im Original inkl. Gründungsurkunden des Notars, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung, Gesellschafterliste bzw. Aktienregister, Eintragung in das Transparenzregister, Nachweis zur Einzahlung der vollständigen Kapitaleinlage, Eröffnungsbilanz, finanziellem Status, Bankkonto mit allen Kontoauszügen, Schriftverkehr mit Finanzamt, Amtsgericht, Bank, Notar usw., bei Jahreswechsel: Jahresabschluss Erstellung und Offenlegung im Unternehmensregister bzw. Bundesanzeiger, Einreichung Steuererklärungen und elektronische Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung (eBilanz).
Ihre individuellen Wünsche (z.B. Geschäftsadresse, Beantragung einer Steuernummer und UStID-Nr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), § 34 c-Schein der GewO (Gewerbeordnung), Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜ), Gewerbeanmeldung, Prüfungsbericht etc.) können als Sonderleistung organisiert werden (keine Rechts- oder Steuerberatung).*
Bei der Neugründung einer Gesellschaft muss während der Gründungsphase bis zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister der Firmenname um den Zusatz "in Gründung" oder "i. Gr." ergänzt werden. Dieser Zusatz ist für die Anbahnung und Vorbereitung von Geschäften eher hinderlich, da potentielle Geschäftspartner zögern, mit einer Gesellschaft in Gründung in Kontakt zu treten. Bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft entfällt dieser geschäftshemmende Zusatz von vornherein, da diese bereits im Handelsregister eingetragen ist.